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NEUGIERDEECOMMERCENACHRICHTEN

Kartellrecht gegen Amazon: Möglicher Missbrauch

Durch 16. April 201931Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000 + 00: 000131#31Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000 + 00: 00-8 + 00: 003131 + 00: 00x31 03 Uhr31am-31Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000 + 00: 008 + 00: 003131 + 00: 00x312019Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000358355Freitag = 260# 31Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000 + 00:00: + 00: 005#Mai 3., 2019.# 31Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000 + 00: 000131# / 31Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000 + 00: 00-8 + 00: 003131 + 00 : 00x31#! 31Fr, 03. Mai 2019 08:35:01 + 0000 + 00: 00 + 00: 005#Keine Kommentare

„Das Kartellamt hat eine Untersuchung gegen Amazon eingeleitet, um die Hypothese zu untersuchen, dass es seine marktbeherrschende Stellung nutzt, um Drittanbieter zu zwingen, sich auf seine Logistikdienstleistungen zu verlassen. „Die Behörde hat die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gegen fünf Unternehmen des Amazon-Konzerns, Amazon Services Europe S.à rl, Amazon Europe Core S.à rl, Amazon EU S.à rl, Amazon Italia Services Srl und Amazon Italia Logistica, genehmigt Srl, um einen mutmaßlichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unter Verstoß gegen Art. 102 AEUV".

 

"Heute haben die Beamten der Behörde mit Hilfe der Sonderabteilung Kartellrecht der Guardia di Finanza Inspektionen in den Büros einiger der betroffenen Unternehmen durchgeführt", unterstreicht die Behörde in einer Notiz und erklärt, dass "Amazon nur an Drittverkäufer, die den von Amazon selbst angebotenen Logistikservice (Fulfillment by Amazon oder Fulfillment by Amazon) abonnieren, Vorteile hinsichtlich Sichtbarkeit ihres Angebots und Verbesserung ihrer Verkäufe auf Amazon.com im Vergleich zu Verkäufern, die keine Kunden von . sind Erfüllung von Amazon". Und „ein solches Verhalten ist möglicherweise nicht einer wettbewerbsorientierten Konfrontation auf der Grundlage von Verdiensten inhärent, sondern vielmehr auf der Fähigkeit von Amazon, zu diskriminieren, je nachdem, ob Verkäufer den FBA-Logistikdienst (Selbstpräferenz) einhalten oder nicht, unterstreicht das Kartellamt und präzisiert, dass „ das Verfahren wird bis zum 15. April 2020 abgeschlossen sein."

 

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Quelle ANSA http://bit.ly/2ZonAdQ