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NACHRICHTEN

Cookies: Gesetzgebung seit Juni 2015

Durch 19. März 2015#!31Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +0000+00:001531#31Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +0000+00:00-10+00:003131+00:00x31 23am31am-31Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +0000+00:0010+00:003131+00:00x312015Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +00001610163amMontag=260#!31Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +0000+00:00+ 00:003#März 23rd, 2015.#!31Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +0000+00:001531#/31Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +0000+00:00-10+00:003131+00: 00x31#!31Mo, 23 Mrz 2015 10:16:15 +0000+00:00+00:003#Keine Kommentare

ACHTUNG COOKIES

Das Europäische Parlament hat im Mai 2011 ein neues Datenschutzgesetz erlassen, das Websites dazu verpflichtet, die Zustimmung der Benutzer zur Verwendung von Cookies im Zusammenhang mit den angebotenen Diensten einzuholen. Dort EU-Cookie-Gesetz (Europäisches Cookie-Gesetz) war auch in Italien zugelassen Inkrafttreten ein Jahr später, am 1. Juni 2012 mit Gesetzesdekreten 69/2012 und 70/2012.

CookiesBlu digife news marzo 2015 (2)Einige Erläuterungen bzgl wie man sich anpasst zur Cookie-Richtlinie:

Der italienische Staat hat sich wie alle zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Staaten dazu entschlossen Umsetzung der Cookie-Richtlinie um das sichere und transparente Browsen von Webbenutzern zu gewährleisten.

Es gibt viel Verwirrung um diese Themen und es wäre nützlich, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Gesetzgebung orientiert sich an Datenschutz der Nutzer, ist aber gleichzeitig ein guter Kompromiss für den Online-Werbemarkt (der auch Werbeinvestoren betrifft).

Welche Bestimmungen enthält dieses neue Gesetz?

Die italienische Rechtsprechung geht von einer „Opt-out“-Regelung, in der Cookies diskriminierungsfrei liberalisiert wurden, zu a „Opt-in“-Gesetzgebung in denen es erforderlich ist, Ihre Benutzer um eine ausdrückliche Zustimmung zu bitten, ohne die Cookies nicht aktiviert werden können, es sei denn, die „Kekse“ sind für die Bereitstellung des angeforderten Dienstes erforderlich (Artikel 2-5 der Richtlinie).

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ART VON COOKIES

Lassen Sie uns das Thema vertiefen:

Cookies werden von Webanalyseplattformen verwendet, um Besuche auf einer Website korrekt aufzuzeichnen, und sind daher für Werbetreibende nützlich, um Strategien zu planen.

Der Garant hat das differenziert „technische“ Cookies von denen von "Profilierung" die vom Site-Manager und von "Drittanbietern" oder einer anderen Site installiert werden können, die Cookies über die erste installiert.

Technische Cookies werden verwendet, um das Surferlebnis zu verbessern, indem sie sich merken, was sich im Warenkorb befindet, oder die in der Navigation eingestellte Sprache. Sie sind ad hoc strukturiert, um das Leben des Benutzers zu vereinfachen.

Profiling-Cookies werden verwendet, um das Profil des Benutzers während des Surfens zu erstellen, und können verwendet werden, um Werbebotschaften gemäß den vom Browser selbst vereinbarten Präferenzen zu senden.

Gerade aus diesem Grund ist eine entsprechende Aufklärung durch den Seitenbetreiber und eine Einwilligungsaufforderung erforderlich, da sowohl der Garant als auch Europe selbst diese als Eingriff in die Privatsphäre des Nutzers ansehen.

Die vom Eigentümer der Website installierten werden auch als "redaktionell" bezeichnet, da sie sich auf die Beziehung zwischen Herausgebern, Lizenznehmern und Werbetreibenden beziehen.

In diesem Fall muss der Verlag in den sog "Erweiterte Informationen" der Benutzer in der Navigation.

Bei Profiling-Cookies akzeptiert der Garant, dass ein Herausgeber nicht unbedingt über die installierten Cookies von Drittanbietern informiert wird.

Was müssen Sie dem Benutzer zeigen, bevor Sie mit dem Surfen auf der Website beginnen?

Es ist notwendig, dass dasselbe mit a vorgelegt wird Pop-up, eine Statusleiste oder eine Lightbox wo erklärt wird, dass es eine Information gibt und dass die Website ihre Navigation verfolgt, um nicht zu riskieren, Benutzer aufgrund einer Nachricht zu verlieren, die für diejenigen, die nicht in der Branche tätig sind, nicht verständlich ist

Dieses Banner muss auf allen Seiten der Website vorhanden sein und nicht nur auf der Homepage, da der Benutzer von jeder Seite der Website aus in die Navigation einsteigen kann. Natürlich muss jeder die Möglichkeit haben, zu verlangen, dass er von der Verfolgung von Profilierungs- oder Drittanbieter-Cookies entfernt wird.

Es ist interessant zu wissen, dass für die Annahme kein offensichtliches Klicken erforderlich ist, sondern einfach weiter surfen, um implizit zu akzeptieren, was in den Informationen geschrieben steht.

Es versteht sich, dass Technische Cookies benötigen keine Autorisierung!

Das Thema Datenschutz betrifft nicht nur diejenigen, die von Werbung arbeiten oder leben: Es ist notwendig, dem Benutzer ein transparentes Surferlebnis und die notwendige Sicherheit zu garantieren.

Alles in allem ist es in Bezug auf die Verwaltung der vom Manager installierten Cookies nicht schwierig, sich daran zu halten, und es ist möglich, damit umzugehen, indem man einfach einer Spur im Internet folgt. Mal sehen wie.

CookiesBlu digife news marzo 2015 (1)Was sollten wir auf unseren Websites tun?

Zuallererst müssen Sie ein Dokument erstellen (eine Seite), auf der ich die Navigations-Cookies präsentiere, sowohl technische als auch Cookies von Drittanbietern. Wir sprechen über die CD-Seite von "Erweiterte Informationen".

Danach muss eine Schicht – „kurze Informationen“ – vorbereitet werden, die allen neuen Besuchern der Website präsentiert werden muss, in der der Link zur Datenschutzrichtlinie und eine Erklärung der Tatsache platziert werden, dass Sie dies durch das weitere Surfen implizit akzeptieren Die Website kann Cookies verwenden, um das Surferlebnis zu verbessern.

N: B: In den Kurzinformationen muss auch angegeben werden, ob die Website Cookies von Drittanbietern verwendet oder nicht.

Die erweiterten Informationen müssen von allen Seiten der Site verlinkt werden, auch nur im unteren Teil (Footer).

Die sogenannte "Übergangsphase" - zur Anpassung unserer Seiten endet am 2. Juni 2015 und um die von der Webanalyse verwendeten Cookies einzuhalten, reicht das aus ein einfaches Update auf Ihrem CMS. Für Tracking-Cookies, die auf Ihrer Website aktiviert sind, sind erweiterte Informationen erforderlich.

  • DIE SANKTIONEN

Die vom Garantiegeber mitgeteilten Sanktionen sind unten aufgeführt.

  • Für unterlassene oder ungeeignete Angaben ist ein Bußgeld zwischen sechstausend und sechsunddreißigtausend Euro vorgesehen
  • Die Installation von Cookies ohne Zustimmung des Benutzers sieht eine Geldbuße zwischen zehntausend und einhundertzwanzigtausend Euro vor
  • Die unterbliebene oder unvollständige Mitteilung an den Bürgen liegt stattdessen zwischen zwanzigtausend und einhundertzwanzigtausend Euro

RECHTSBEISTAND

Ist es notwendig, eine Anwaltskanzlei zu kontaktieren?

Der Rat ist zu auch alles von einem Anwalt lesen lassen aber die Rechtsvorschriften sind klar genug, und wenn Sie es bis hierher geschafft haben, verfügen Sie möglicherweise bereits über alle nützlichen Elemente.

Ein Anwalt ist immer in der Lage, alle Details der Gesetzgebung zu erfassen, und daher schließe ich die Möglichkeit nicht aus, sich an Ihren Vertrauensvertreter zu wenden, um eine eingehende Bewertung vorzunehmen Eine Anpassung ist jedoch weiterhin möglich, indem die vom Garanten auferlegten und im Amtsblatt veröffentlichten Regeln befolgt werden.

Bei Bedarf können Sie diesen Link zu Ihrem Anwalt geben, wo alles mit Verweisen auf die vorherigen und verwiesenen Vorschriften erklärt wird:

Bestimmung des Datenschutzgaranten vom 8. Mai 2014, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 126 vom letzten 3. Juni http://www.garanteprivacy.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/3118884