Zum Hauptinhalt springen
NEUGIERDEGRAFIK UND MARKETINGNACHRICHTEN

In Werbung zu investieren ist nicht mehr nur eine Image-Rendite !!!

Die Regierung liefert erste Hinweise, um mit dem Werbebonus die neue steuerliche Förderung von Werbekosten zu fördern: Steuergutschrift ab 2018

Mit dem Korrekturmanöver des Stabilitätsgesetzes von 2017 (Artikel 57-bis des Gesetzesdekrets Nr. 50/2017, umgewandelt in Gesetz Nr. 96/2017) steuerliche Anreize für Werbeinvestitionen.

Das neue Dekret bestimmt:
„Ab 2018 an Unternehmen, Selbstständige und nichtgewerbliche Einrichtungen, die in Werbekampagnen in der Tages- und Zeitschriftenpresse, einschließlich online, und in lokalen, analogen oder digitalen Fernseh- und Hörfunksendern investieren, deren Wert mindestens 1 Prozent der analogen Investitionen, die im Vorjahr in denselben Medien getätigt wurden, wird ein Beitrag in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 75 Prozent des Wertzuwachses der getätigten Investitionen zugerechnet, gegebenenfalls erhöht auf 90 Prozent von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen und innovativen Start-ups innerhalb der gemäß Absatz 3 festgelegten Gesamthöchstgrenze für Ausgaben. Die Steuergutschrift kann gemäß Artikel 17 des Gesetzesdekrets vom 9. Juli 1997 nur als Ausgleich verwendet werden , n. 241, vorbehaltlich der direkten Anwendung bei der Informations- und Veröffentlichungsabteilung des Präsidiums des Ministerrates. Durch Dekret des Präsidenten des Ministerrates auf Vorschlag des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen gemäß Artikel 17 des Gesetzes Nr. 400 werden in Übereinstimmung mit den europäischen Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen innerhalb von einhundertzwanzig Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umwandlung dieses Dekrets insbesondere die Methoden und Kriterien für die Umsetzung der in diesem Absatz genannten Bestimmungen festgelegt hinsichtlich der Investitionen, die den Zugang zur Leistung ermöglichen, der Ausschlussfälle, der Verfahren zur Gewährung und Verwendung der Leistung, der erforderlichen Dokumentation, der Durchführung von Kontrollen und der Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung der Ausgabengrenze nach Absatz 3. Alle europäischen Verpflichtungen sowie diejenigen im Zusammenhang mit dem Nationalen Register der staatlichen Beihilfen werden von der Informations- und Veröffentlichungsabteilung des Präsidiums des Ministerrates bereitgestellt.

Beträge des zugeteilten Guthabens
In seiner maximalen Höhe wird die Steuergutschrift gleich sein 75% des inkrementellen Werts der Investitionen und wird auf 90% steigen für Kleinstunternehmen, KMU und innovative Startups. Für den Fall, dass die Anträge die verfügbaren Mittel übersteigen, ist die gezahlte Steuergutschrift niedriger als der Antrag und wird prozentual auf alle berechtigten Antragsteller verteilt. Reichen die Anträge die finanziellen Mittel nicht aus, fließen diese in die Obergrenze des Folgejahres ein.
Tatsächlich legt der Steuererlass eine Ressourcenobergrenze fest in Höhe von:
50 Millionen für Investitionen in die Presse (Tageszeitungen und Periodika, lokal und überregional), davon 20 Millionen für das zweite Halbjahr 2017
12,5 Millionen für Radio- und Fernsehsender, einschließlich digitaler, mit lokalem Rundfunk (nur für 2018 angefallene Werbekosten).

Die Ankündigung ist noch nicht offiziell, aber es wird möglich sein, innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (wir sprechen von März / April) einen Antrag bei der Agentur für Einnahmen über eine spezielle Telematikplattform zu stellen, und alle erforderlichen Unterlagen werden eingereicht. Vorerst hat die Regierung eine E-Mail, segreteriacapodie@governo.it, zur Verfügung gestellt, an die bis zur offiziellen Veröffentlichung des Aufrufs Fragen gestellt werden können.

Offizielle Quellen: Verband für Papier und Grafik, Repräsentantenhaus, Amtsblatt